Was passiert bei Widerruf der Patient:innen mit der Abrechnung?
In so einem Fall kann bei Prüfung nicht nachgewiesen werden, dass die bezahlte Leistung erbracht wurde. Daher ist keine Abrechnung dieser Fälle vorgesehen.
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In so einem Fall kann bei Prüfung nicht nachgewiesen werden, dass die bezahlte Leistung erbracht wurde. Daher ist keine Abrechnung dieser Fälle vorgesehen.
Die Summe aller Leistungen aller abzurechnender Fälle werden gebildet. Es wird berechnet, wie viele Standardfälle in diesem Betrag stecken und der zum nächsten Standardfall aufgerundete Betrag ausgezahlt.
Die standardisierte Pauschale pro Fall darf im Durchschnitt über alle Fälle eines Standortes nicht überzogen werden. Sie erhalten maximal die Summe der entsprechenden Standardfälle. Die Berechnung erfolgt über die Summenbildung aller Pseudonyme aus SecuTrial, LIMS und BDMS.
SÜP UKs: nach 6 Monaten (+/-tolerierte Abweichung) SÜP Nicht-UKs:nach 3 Monaten (+/-tolerierte Abweichung) POP: nach der Visite vor Ort HAP: in Bearbeitung/Diskussion oder bei Tod/Lost-to-follow-up
Für eine Abrechnung muss der Fall abgeschlossen und alle Visiten auf Review A gesetzt sein. Die Überprüfung erfolgt von uns anhand der Dokumentation in SecuTrial sowie der Daten aus dem BDMS und LIMS. Wir haben eine Auswahl von Prüfvariablen (mandatorische/ fakultative Variablen; Indikatorvariablen) getroffen, die für die Abrechnung von bestimmten klinischen Leistungen von Relevanz sind. Sind […]
Die Obergrenze ist die Gesamtfinanzierung der jeweilen NAPKON Kohorte. Sie können so viele Patient:innen einschließen, wie es Ihnen möglich ist, so lange Sie keine anderen Informationen von uns erhalten. Alle Leistungen, die über die Studienausstattung hinaus gehen, werden über Aufwandspauschalen vergütet.
Bitte führen Sie möglichst zeitnah die Dokumentation und die lokale Qualitätssicherung (Review A) durch. Kliniken der SÜP sollten radiologische Aufnahmen im BDMS hochladen, sodass die Patient:innen für die Abrechnung freigegeben werden können.
Es wird eine Teilzeitstelle für das Screening und organisatorische Aufgaben in NAPKON finanziert. Alle weiteren Leistungen werden über Aufwandspauschalen abgerechnet.
Sie erhalten aus dem Interaktionskern die aufwandsgenaue Abrechnung für Ihren Standort über den Finanzverteiler der Suite. Dort sind ggf. auch die Verrechnung mit Standardfällen/Fallpauschalen angezeigt. Die Zentren und die Koordinierungsstelle prüfen die Abrechnung Freigabe der Abrechnung durch die Koordinierungsstelle Der Betrag der Abrechnung kann in die Zahlungsanforderung aufgenommen werden.
Fallpauschalen sind in der Planungsphase geschätzte durchschnittliche Gesamtaufwände pro Fall („Standardfall“), welche unter bestimmten Annahmen kalkuliert wurden. Dies ist in NAPKON 1.0 die Grundlage für die Auszahlung bei universitären Standorten.