USE & ACCESS

Beantragen Sie Daten, Bilddaten, Bioproben und molekulare Daten für Ihr Forschungsvorhaben.

Was ist das Use & Access Verfahren?

Die in NAPKON gesammelten Daten, Bilddaten, Bioproben  und jetzt neu – erste molekulare Daten können von Forscher:innen weltweit für ihre Forschungszwecke im so genannten Use & Access (UAC) Verfahren beantragt werden. Das Use & Access Verfahren von NAPKON wird durch die NUM KLinische Epidemiologie Und Studienplattform (NUKLEUS) begleitet. NUKLEUS ist Teil der Infrastrukturlinie des NUM.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen um Ihre Daten im Rahmes des UAC Verfahrens zu beantragen und zu erhalten.

Unser Unterstützungsangebot im Antragsstellungs- und Herausgabeprozess

Im gesamten Use & Access Prozess werden Sie von unseren Kolleg:innen von NUKLEUS begleitet. Den Antragstellungs- und Herausgabeprozess koordiniert der NUKLEUS Interaktionskern (ICU), den Sie jederzeit unter  uac@nukleus.netzwerk-universitaetsmedizin.de erreichen können. Bei spezifischen Fragen zu den Kohortendatensätzen können Sie sich jederzeit an die Kolleg:innen der Kohortenplattformen SÜP, HAP, und POP wenden.

Zusätzlich können Sie sich vom NUKLEUS Epidemiologiekern (ECU) methodisch beraten lassen.

Bei Angelegenheiten rund um die Bioproben und molekularen Daten unterstützt Sie der NUKLEUS Bioprobenkern (BCU); bei Angelegenheiten rund um die Bilddaten unterstützen Sie die Kolleg:innen vom NUKLEUS DICOM Management System (DIMA). 

Das Unterstützungsangebot gilt jederzeit – vor Beantragung als auch beim Herausgabeprozess.

Unser Unterstützungsangebot Datenanalyse

Die ECU  unterstützt Sie bei allen Anliegen rund um die Datenanalyse. Weitere Informationen zum Beratungsangebot der ECU finden Sie hier. Kontakt:  ecu@nukleus.netzwerk-universitaetsmedizin.de

Vorgehen zur Beantragung Ihres Forschungsvorhabens

Um ihr Forschungsvorhaben zu beantrgen,  laden Sie bitte zunächst die Antragsunterlagen herunter (Schritt 1) und füllen Sie diese aus. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den ICU.. Aktuelle Informationen zu den Datensätzen und zum Studiendesign sind hier  und auf unserer Seite zum Studiendesign für Sie hinterlegt.

Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, so reichen Sie ihn bitte über die Plattform ProSkive (Schritt 2) zur Begutachtung ein.

Begutachtungs- und Herausgabeprozess

Nachdem der Antrag in der Antragsplattform hochgeladen wurde, beginnt der formale Use & Access Prozess. Dabei handelt es sich um einen Begutachtungs- und Herausgabeprozess, welcher verschiedene Etappen durchläuft. Das nachfolgende vereinfachte Schema gibt ihnen einen groben Überblick über die verschiedenen Etappen des Vorgangs. 

Erklärung der Abkürzungen im Diagramm:

ICU: NUKLEUS Interaction Core Unit – FOSA: Fach- und Organspezifische Arbeitsgruppen – FB: Fachbeirat  – UAC: Use & Access – TO: NUKLEUS Transfer Office – ECU: NUKLEUS Epidemiology Core Unit – BCU: NUKLEUS Biosample Core Unit

Haben Sie weiterhin Fragen zum Prozess?

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit an uns!

Was müssen Sie im Rahmen des UAC Prozesses beachten?

Wenn Sie Daten, Bilddaten und Bioproben im Rahmen des UAC Prozesses erhalten um ihre Forschungsvorhaben zu realisieren, erklären Sie sich einverstanden die Nutzungsordnung und Publikationsordung zu beachten.

NAPKON Nutzungsordnung

Die NAPKON Nutzungsordnung bildet die notwendige Grundlage für einheitliche Strukturen, Nutzungsabläufe und -bedingungen im Projekt innerhalb des NUM.

Sie soll den wissenschaftlichen Gebrauch der Daten und des Probenmaterials ermöglichen und festlegen. Im Fokus stehen sowohl das hohe Qualitätsniveau der Bioproben und der Datenhaltung als auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Patient:innen.

NAPKON Publikationsordnung

Die über NAPKON erzielten Forschungsergebnisse werden in der Form von wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht.

Die NAPKON Publikationsordnung regelt den Umgang mit NAPKON Gruppenautor:innenschaften, Acknowledgements, sowie die Zitierweise von Autor:innenschaften auf diesen Publikationen.

Sie gilt für alle mit NAPKON Daten und/oder Bioproben durchgeführten Forschungsprojekte aller drei Plattformen (SÜP, HAP und POP) inklusive Studien, Kooperationsprojekte mit externen Partner:innen, und Nutzungsprojekten gemäß Nutzungsordnung

NUM Publikationsordnung

Die NUM-Publikationsordnung (Anlage 3) tritt am 05.04.2023 in Kraft und gilt im Rahmen des NAPKON Use & Acess Verfahrens zusätzlich zur NAPKON Publikationsordnung. Sie ergänzt die NAPKON Publikationsordnung um die Rahmen- und Förderbedingungen des Netzwerks Universitätsmedizin. Sie regelt gemeinsam definierte und vereinbarte Standards zum Umgang mit Autor:innenschaften und Acknowledgements.

Interessiert an bisherigen Forschungsarbeiten?